Großflughafen Schönefeld: Jetzt haben die Richter das Wort!



In einem einmaligen Kraftakt hat der BVBB gemeinsam mit seinen Anwaltskanzleien aus über 10.000 klagewilligen Betroffenen über 5.000 Kläger identifiziert und annähernd 3.000 Klagen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig gemacht. Damit ist wahr gewor-den, womit wir gerechnet haben: Das Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt "Neubau Schönefeld zum Großflughafen" hat nun auch noch den schäbigen Ruf, die umfangreichste Klage produ-ziert zu haben, die je vor einem deutschen Gericht stattgefunden hat. Nach all den von der Flughafenpropaganda, von Wowereit, Platzeck und Schönbohm hochgejubelten und geschei-terten Superlativen (größtes Privatisierungsprojekt Europas, größtes Infrastrukturprojekt Deutschlands, vom BBI in die weite Welt, Eröffnung 2004, dann 2006, dann 2007, jetzt 2011) gibt es nun einen echten Superlativ. Dieser hat über Protokolle, eine Unzahl von Gutachten, hunderte Ordner von Einwendungen und hunderte Ordner des Planfeststellungsbeschlusses nebst Anlagen schon jetzt zweifelhaften Ruhm erlangt und den Steuerzahler schon über eine Milliarde gekostet.
In jeweils mindestens zwei Klagen werden die betroffenen Gemeinden und private Kläger gegen den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses klagen und in der Hauptsa-chenklage den Planfeststellungsbeschluß zu Fall bringen. Die Klagen umfassen wiederum hunderte von Aktenordnern, weil die Anwälte jede einzelne Klage eines jeden Klägers mit 40 bis 50 Seiten, mit der Darstellung der individuellen Betroffenheit in Schriftsätzen begründen. Allein die Sammelklage von über 50 Betroffenen auf aufschiebende Wirkung des Sofortvoll-zuges umfasst ohne Anlagen und Gutachten über 500 Schreibmaschinenseiten. Alle Klagen der BVBB Klägergemeinschaften "Mitglieder" und "Nichtmitglieder" wurden fristgerecht eingereicht. Es ist sicher, dass auch alle Klagebegründungen in der Frist bis Ende November beim Bundesverwaltungsgericht vorliegen.
Blamabel sind die Schlampigkeit und das Unvermögen der Planfeststellungsbehörde beim Verkehrsminister des Landes Brandenburg. Bis zum 11.11.2004 ist es dieser wohl überforder-ten Behörde nicht gelungen, dem Gericht ihre Akten vollständig und gerichtsfest in der not-wendigen Anzahl vorzulegen. Und dies, obwohl die Behörde über Jahre an ihrem Beschluss gearbeitet hat, der dann am 13 August 2004 lauthals verkündet wurde. Das bedeutet: seit dem 13. August drehen Bundesverwaltungsrichter und Rechtsanwälte Däumchen, weil sie bei feh-lenden Akten der Planfeststellungsbehörde das Verfahren nicht vorantreiben können. Diese Schlampigkeit lässt hoffen!
Lesen Sie auf den folgenden Seiten die spannende Geschichte des Verfahrens seit der Anhö-rung im Jahr 2001 bis zur Einreichung der Klage. Erstmalig legt der BVBB offen, mit wel-chen Mitteln, Schwierigkeiten und mit welchem Aufopferungswillen seiner aktiven Mitglie-der der Weg erfolgreich war. Der BVBB hat sich konsequent und mit höchstem organisatori-schem Aufwand seit 2002 auf die Beschaffung des größten Teils der für die Klage notwendi-gen Finanzmittel vorbereitet. Gleiches gilt für die sachliche Vorbereitung durch eine Arbeits-gruppe (Strategiegruppe) des BVBB, deren Mitglieder als Ingenieure verschiedenster Fach-richtungen, Physiker, Flugingenieure, Chemiker und Computerspezialisten den Gutachtern und Anwälten zugearbeitet haben. In 24 Arbeitssitzungen erfolgte eine interdisziplinäre Ab-stimmung der Ergebnisse aus den Analysen der vorhandenen Anträge der FBS, von Doku-menten, Literatur und Planfeststellungsbeschluss und eine Auswertung von Tausenden Do-kumentenseiten. Allein über Akteneinsichten wurden mehr als 1.500 Seiten an Dokumenten aus verschiedenen Ministerien und Behörden in Brandenburg und Berlin beschafft.
Durch den BVBB wurden ca. 80 parlamentarische Anfragen veranlasst, die von Abgeordneten an den Berliner Senat und die Landesregierung von Brandenburg gestellt wurden und deren Beantwortungen ebenfalls der Informationsbeschaffung dienten. Die notwendige Korrespon-denz des BVBB mit Ministerien, Behörden, Instituten, Gemeinden und Betroffenen füllt ca. 15 Aktenordner. In Tausenden von Beratungsstunden haben ehrenamtliche BVBB-Mitarbeiter sachkundig eingewiesen,
Tausende von Betroffenen zum Antrag der FBS "Neubau von Schönefeld" und zum Planfest-stellungsbeschluss, zum möglichen Inhalt ihrer Einwendungen in zwei Anhörungsverfahren beraten. Insgesamt wurden 260.000 Einwendungen Betroffener gegen das Neubauvorhaben Großflughafen Schönefeld eingereicht. Das über 4 Monate laufende Anhörungsverfahren im Jahre 2001 haben Sachbeistände und Mitglieder des BVBB genutzt, um die Schwachstellen des Antrags der FBS offen zu legen. Hieran waren ca. 150 Mitglieder des BVBB beteiligt. Ca. 40 ehrenamtliche Mitarbeiter waren in ihrer Freizeit in Tausenden von Sprech- und Bera-tungsstunden gefordert.
Die in der Regel an Dienstagen und Donnerstagen durchgeführten Sprechstunden im BVBBBüro Mahlow wurden in den letzten Monaten speziell zu den Klagevorbereitungen täglich durchgeführt. Die durchschnittliche Besucherzahl lag hier bei 20 Besuchern je Sprech-stunde. Ca. 30 ehrenamtliche Mitarbeiter haben seit März 2004 über 10.000 Fragebögen von Klagewilligen ausgewertet, codiert und für die Anwaltskanzleien aufbereitet. Zusätzlich ha-ben diese ehrenamtlichen Mitarbeiter, die nach Erkenntnissen der Anwälte klagefähigen Be-troffenen der BVBB Klagegemeinschaften - " Mitglieder" und "Nichtmitglieder" geholfen, die umfangreichen Dokumente (z.B. 9-seitiger Fragebogen zur Immobilie) auszufüllen, die die Kanzleien zur Feststellung der individuellen Betroffenheit und zur Erarbeitung der Klage-schriften benötigten.
Zur Vorbereitung der Klagen wurden in 16 Ortsgruppen in ca. 30 Veranstaltungen und bei drei Großveranstaltungen über 6.000 Betroffene durch die Anwälte der Kanzleien Baumann (Würzburg), Grawert, Schöning (Berlin) und durch fachkundige Mitglieder informiert. Zur Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen hat der BVBB seit 2001 17 Info-Blätter verfasst und in einer Gesamtauflage von 680.000 Exemplaren durch ehrenamtliche Mitstreiter in die Haushalte der betroffenen Region verteilt. Mit ca. 110 Pressemeldungen, auf 7 Presse-konferenzen, durch unzählige Journalistengespräche und über die täglich aktualisierte BVBB-Homepage www.bvbb-ev.de mit ihren ca.1.300 Seiten wurde der Versuch unternommen, die Öffentlichkeit zu informieren. Die Lärmgutachter des BVVB haben ein Computerprogramm entwickelt, mit dem es möglich wurde, die Lärmbetroffenheit eines jeden Grundstücks zu errechnen. Es wurden in Abstimmung mit der Schutzgemeinschaft der betroffenen Gemein-den namhafte Gutachter (Faulenbach da Costa, Prof. Hötzl, Prof. Borkmann, Gutachter Um-weltinstitut, PD Dr. Maschke, Prof. Augustin) zur Bewertung des Planfeststellungsbeschlus-ses gewonnen.
Zur täglichen Feststellung der Lärmbetroffenheit in der Region der Einflugschneise hat der BVBB seit Anfang 2003 13 eigene Lärmmessstationen eingerichtet, die über www.dfld.de jeden Überflug zeitgleich mit seiner Lärmentwicklung im Diagramm aufzeichnen. Die Ergeb-nisse dieser Messungen werden mit den Modellrechnungen, die von der Planfeststellungsbe-hörde vorgegeben sind und mit den Berechnungen der eigenen Gutachter PD Dr. Maschke und Prof. Augustin abgeglichen (Praxis-bestätigt-Theorie-Abgleich). Bei der Überprüfung der Klagewilligkeit konnte festgestellt werden, dass eine große Zahl Klagewilliger in Regionen leben, die durch den Neubau Schönefeld eine Zusatzbelastung durch Lärm und nicht verant-wortbares Katastrophenrisiko hinnehmen müssen. Bedingt durch die Rechtssprechung und lärmmedizinische Erkenntnisse besteht für diese Klägergruppe (zwischen 47dBA und 50 dBA) keine ausreichende Chance auf eine erfolgreiche Klage bzw. auf irgendeinen Schaden-ersatz. Wegen der Klagekosten wäre es für diese Klägergruppe nicht verantwortbar gewesen, eine Klage einzureichen. Auf diesem Wege mussten ca. 500 Kläger zwischen Ludwigsfelde und Erkner aus dem Klageverfahren ausscheiden. Des Weiteren schieden Betroffene aus Al-tersgründen (über 75 Jahre) aus dem Klageverfahren aus.
Fristgerecht wurden ca. 1.450 Klagen von ca. 2.700 Klägern der Klagegemeinschaft "Mitglie-der BVBB" und knapp 900 Klagen mit ca. 1.800 Klägern von der Klägergemeinschaft "Nichtmitglieder BVBB" beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Klagen richten sich gegen den Standort. Hilfsweise werden Entschädigungen bzw. z. B. auch passiver Lärm-schutz beantragt. Die Klagebegründungen wurden am 29. November dem Gericht in ca. 800 Aktenordnern mit ca. 400.000 Seiten übergeben.
Unstrittig hat die Standortentscheidung "Schönefeld" das umfangreichste Klageverfahren ausgelöst, dass je vor einem deutschen Obergericht geführt wurde. Mit der EU-Kommission wurde neben der Einreichung von Eingaben ein umfangreicher Schriftwechsel geführt. Die Mitglieder des BVBB und private Spender haben seit 2001 für die Auseinandersetzung gegen den rücksichtslosen Versuch der verantwortlichen Politiker in den Parlamenten der Bundesre-gierung, dem Berliner Senat und der Brandenburgischen Landesregierung den Flughafen in Schönefeld zu bauen, seit 2001 über 500.000 EURO an Mitgliederbeiträgen und Spenden aufgebracht. Diese Finanzmittel konnten Dank der ehrenamtlichen Arbeit aller verantwortli-chen BVBB-Mitglieder zu ca. 93% für die Kosten der Auseinandersetzung eingesetzt werden. Nachweisbare persönliche Unkosten wurden nur in Einzelfällen erstattet. Der Schatzmeister hatte in den Jahren seit 2001 Zehntausende von Buchungsvorgängen zu bewältigen (Beiträge, Spenden, lfd. Geschäft).
Nur über die Arbeitsleistungen ehrenamtlicher Mitarbeiter, Spenden und Mitgliederbeiträge ist es möglich, die Klagekosten der Kläger in erträglichem Rahmen zu halten. Sie belaufen sich für Anwaltskosten, mögliche Gerichtskosten, Gutachterkosten, Risikoabsicherung für den Fall eines negativen Ausgangs des Klageverfahrens auf bis zu ca. 700 EURO für Mitglieder des BVBB und auf bis zu 1.500 EURO für Nichtmitglieder des BVBB. Eigens zur Absiche-rung des Verfahrensrisikos hat der BVBB für seine Mitglieder eine Klägergemeinschaft
gegründet, die sicherstellt, dass alle Kläger des BVBB im Sinne einer Solidargemeinschaft, unabhängig vom Status ihrer Klage (Passiv oder Aktivkläger) mit dem gleichen Kostenrisiko (200 von 700 Euro) behaftet sind. Unabhängig vom jetzt laufenden Rechtsverfahren wird der BVBB im nächsten Jahr verstärkt den Weg des politischen Protestes einschlagen und die Öf-fentlichkeit aufklären, mit welcher Ignoranz ihre Steuergelder aus den Pleitehaushalten in das sinnlose Projekt "Schönefeld" gesteckt wurden und werden. Zu diesen Protest undInformati-onsarbeiten gehört dann auch die Vermittlung der Tatsache, dass es Standortalternativen gibt, die hartnäckig von der Politik ignoriert und vertuscht werden und folglich auch in der Be-richterstattung der Medien keinen sachgerechten Niederschlag finden. Schone heute ist klar, dass die Bevölkerung, auch über die Grenzen der betroffenen Bereiche hinaus, für dumm ver-kauft wird.
Das Bundesverwaltungsgericht und die vom BVBB beauftragten Kanzleien haben sich darauf verständigt, typische Präzedenzkläger zu verhandeln. Alle anderen Klagen werden dann als im Verfahren ruhend in der Entscheidung wie die Präsenzkläger behandelt. Nur so, haben die Parteien und das Gericht erkannt, ist das Verfahren bei der Gesamtklägerzahl noch zu führen. Das Bundesverwaltungsgericht steht nämlich auch vor dem Problem, die umfangreichste Kla-ge seiner Geschichte organisatorisch tatsächlich noch verhandelbar zu machen. In 2005 wird der BVBB vorsorglich Verfassungsjuristen mit dem Auftrag versehen, eine Verfassungsklage für den Fall vorzubereiten, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Ebenfalls vorsorglich werden namhafte Zivilrechtler identifiziert, die die Angebo-te der FBS aus Auflagen des Bundesverwaltungsgerichtes durch alle Instanzen beklagen. Die hier wiederum zu erwartende Klageflut und ihre umfangreichen Konsequenzen, die dann aus-schließlich auf Kosten der FBS ansteht, befindet sich noch in der Schweigespirale der öffent-lichen und politischen Auseinandersetzung um den BBI.

Ausblick:
Seit 1998 hat der BVBB in Memoranden und Veröffentlichungen dargelegt: der Standort "Schönefeld" ist falsch, die groß angekündigte Privatisierung als Neuland für ein Projekt mit europäischen Dimensionen wird scheitern! Investoren werden nicht Schlange stehen! "Schö-nefeld wird weder 2004 noch 2006 als Großflughafen eröffnet! Letztlich werden sich die Ko-sten (vor allem standortbedingt) auf wenigstens 5 Mrd. EURO belaufen! Die Folgekosten für das bei Genehmigung unwirtschaftliche Projekt werden über Jahrzehnte die öffentlichen Haushalte belasten. Der Standort ist eine der Großkippen für militärische Altlasten und Di-oxinkontaminierungen. Das Projekt leidet unter Großmannsucht. Das Berliner Flughafensy-stem wäre schon lange Pleite seine bisherige Rettung haben u.a. die Steuerzahler von Bran-denburg möglich gemacht, ohne dass Brandenburg überhaupt einen Vorteil von seiner Gesell-schafterbeteiligung an der BFG hatte und hat!
Der BVBB hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Planung "Schönefeld" ein schweres Hindernis für die Länderfusion ist, die ja nun auf den St. Nimmerleinstag verschoben ist. Zehntausende von Bürgern, alleine in der Einflugschneise, wussten doch, dass hier Berliner Probleme, auch am Beispiel Flughafenplanung, nur nach Brandenburg abgeschoben werden sollten. Der BVBB hat wiederholt eine Begründung verlangt, warum Brandenburg Hunderte von Millionen nach Berlin überweist, für eine Flughafengesellschaft, von der das Land und-seine Bürger nichts, aber auch gar nichts haben. Die Kapitalbeteiligung von Brandenburg am Berliner Flughafensystem ist wohl die dümmste, die jemals von der öffentlichen Hand einge-gangen wurde.
Jetzt legt sich der BVBB wieder fest: es wird nichts mit einem Großflughafen in Schönefeld, weder im Jahr 2010 noch 2011, so oder so nicht! Das seit einem Jahr immer wieder bomba-stisch angekündigte Finanzierungskonzept wird nur mit halben Wahrheiten zögerlich das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Wenn das Bundesverwaltungsgericht dann mit gewaltigen kostenträchtigen Auflagen dem Planfeststellungsbeschluss zustimmen sollte, setzt eine Prozessflut der Betroffenen vor den Zivilgerichten ein. Sie werden die Angebote der FBS, die sie in Auswirkung des Urteils machen muss, nicht akzeptieren und darum den Klageweg beschreiten. Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Klägern Recht geben sollte, steht die Politik mit leeren Händen da. Mit ihrer Verantwortungslosigkeit hat sie sich in eine Entschei-dungssituation "zwischen Pest und Cholera" manövriert.
Der BVBB nimmt für sich in Anspruch, dass alles, was er bisher zum Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt gesagt hat, ohne Abstriche eingetreten ist. Nicht eine seiner Aussagen oder Meldungen musste revidiert oder zurückgenommen werden. Hier liegt dann auch neben der Sachbeurteilung der Unterschied zu der Informationspolitik, die von der FBS, den Gesellschaftern der FBS und den politischen Parteien betrieben wird. Der BVBB bleibt dabei: die Region und die ostdeutschen Länder müssen einen Großflughafen bauen, der an der Entwicklung des Weltflugverkehrs partizipiert, durch seinen Standort ein originäres Fluggastaufkommen von 20 Mio. Passagieren sicherstellt, an das internationale Schienenverkehrsnetz angebunden ist, gesellschaftlich akzeptiert wird und keinen Beschränkungen in Flugbetrieb und Wachstum unterliegt. Unter diesen Prämissen und einer in den ostdeutschen Ländern abgestimmten Flughafenpolitik ist ein Großflughafen auch problemlos privat zu finanzieren, weil seine Wirtschaftlichkeit und ein realistisches originäres Fluggastaufkommen plausibel sind. Der Standort "Schönefeld" wird keiner dieser Voraussetzungen gerecht. Er zeichnet sich lediglich durch eine politische Willkürentscheidung aus, die sachlich nicht begründbar war, ist und bleibt.

BVBB, Mahlow, im Dezember 2004

Informationen:

www.bvbb-ev.de

 

www.umweltdebatte.de