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Großflughafen
Schönefeld: Jetzt haben die Richter das Wort!
In einem einmaligen Kraftakt hat der BVBB gemeinsam mit seinen Anwaltskanzleien
aus über 10.000 klagewilligen Betroffenen über 5.000 Kläger
identifiziert und annähernd 3.000 Klagen beim Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig anhängig gemacht. Damit ist wahr gewor-den, womit wir
gerechnet haben: Das Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt "Neubau Schönefeld
zum Großflughafen" hat nun auch noch den schäbigen Ruf,
die umfangreichste Klage produ-ziert zu haben, die je vor einem deutschen
Gericht stattgefunden hat. Nach all den von der Flughafenpropaganda, von
Wowereit, Platzeck und Schönbohm hochgejubelten und geschei-terten
Superlativen (größtes Privatisierungsprojekt Europas, größtes
Infrastrukturprojekt Deutschlands, vom BBI in die weite Welt, Eröffnung
2004, dann 2006, dann 2007, jetzt 2011) gibt es nun einen echten Superlativ.
Dieser hat über Protokolle, eine Unzahl von Gutachten, hunderte Ordner
von Einwendungen und hunderte Ordner des Planfeststellungsbeschlusses
nebst Anlagen schon jetzt zweifelhaften Ruhm erlangt und den Steuerzahler
schon über eine Milliarde gekostet.
In jeweils mindestens zwei Klagen werden die betroffenen Gemeinden und
private Kläger gegen den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses
klagen und in der Hauptsa-chenklage den Planfeststellungsbeschluß
zu Fall bringen. Die Klagen umfassen wiederum hunderte von Aktenordnern,
weil die Anwälte jede einzelne Klage eines jeden Klägers mit
40 bis 50 Seiten, mit der Darstellung der individuellen Betroffenheit
in Schriftsätzen begründen. Allein die Sammelklage von über
50 Betroffenen auf aufschiebende Wirkung des Sofortvoll-zuges umfasst
ohne Anlagen und Gutachten über 500 Schreibmaschinenseiten. Alle
Klagen der BVBB Klägergemeinschaften "Mitglieder" und "Nichtmitglieder"
wurden fristgerecht eingereicht. Es ist sicher, dass auch alle Klagebegründungen
in der Frist bis Ende November beim Bundesverwaltungsgericht vorliegen.
Blamabel sind die Schlampigkeit und das Unvermögen der Planfeststellungsbehörde
beim Verkehrsminister des Landes Brandenburg. Bis zum 11.11.2004 ist es
dieser wohl überforder-ten Behörde nicht gelungen, dem Gericht
ihre Akten vollständig und gerichtsfest in der not-wendigen Anzahl
vorzulegen. Und dies, obwohl die Behörde über Jahre an ihrem
Beschluss gearbeitet hat, der dann am 13 August 2004 lauthals verkündet
wurde. Das bedeutet: seit dem 13. August drehen Bundesverwaltungsrichter
und Rechtsanwälte Däumchen, weil sie bei feh-lenden Akten der
Planfeststellungsbehörde das Verfahren nicht vorantreiben können.
Diese Schlampigkeit lässt hoffen!
Lesen Sie auf den folgenden Seiten die spannende Geschichte des Verfahrens
seit der Anhö-rung im Jahr 2001 bis zur Einreichung der Klage. Erstmalig
legt der BVBB offen, mit wel-chen Mitteln, Schwierigkeiten und mit welchem
Aufopferungswillen seiner aktiven Mitglie-der der Weg erfolgreich war.
Der BVBB hat sich konsequent und mit höchstem organisatori-schem
Aufwand seit 2002 auf die Beschaffung des größten Teils der
für die Klage notwendi-gen Finanzmittel vorbereitet. Gleiches gilt
für die sachliche Vorbereitung durch eine Arbeits-gruppe (Strategiegruppe)
des BVBB, deren Mitglieder als Ingenieure verschiedenster Fach-richtungen,
Physiker, Flugingenieure, Chemiker und Computerspezialisten den Gutachtern
und Anwälten zugearbeitet haben. In 24 Arbeitssitzungen erfolgte
eine interdisziplinäre Ab-stimmung der Ergebnisse aus den Analysen
der vorhandenen Anträge der FBS, von Doku-menten, Literatur und Planfeststellungsbeschluss
und eine Auswertung von Tausenden Do-kumentenseiten. Allein über
Akteneinsichten wurden mehr als 1.500 Seiten an Dokumenten aus verschiedenen
Ministerien und Behörden in Brandenburg und Berlin beschafft.
Durch den BVBB wurden ca. 80 parlamentarische Anfragen veranlasst, die
von Abgeordneten an den Berliner Senat und die Landesregierung von Brandenburg
gestellt wurden und deren Beantwortungen ebenfalls der Informationsbeschaffung
dienten. Die notwendige Korrespon-denz des BVBB mit Ministerien, Behörden,
Instituten, Gemeinden und Betroffenen füllt ca. 15 Aktenordner. In
Tausenden von Beratungsstunden haben ehrenamtliche BVBB-Mitarbeiter sachkundig
eingewiesen,
Tausende von Betroffenen zum Antrag der FBS "Neubau von Schönefeld"
und zum Planfest-stellungsbeschluss, zum möglichen Inhalt ihrer Einwendungen
in zwei Anhörungsverfahren beraten. Insgesamt wurden 260.000 Einwendungen
Betroffener gegen das Neubauvorhaben Großflughafen Schönefeld
eingereicht. Das über 4 Monate laufende Anhörungsverfahren im
Jahre 2001 haben Sachbeistände und Mitglieder des BVBB genutzt, um
die Schwachstellen des Antrags der FBS offen zu legen. Hieran waren ca.
150 Mitglieder des BVBB beteiligt. Ca. 40 ehrenamtliche Mitarbeiter waren
in ihrer Freizeit in Tausenden von Sprech- und Bera-tungsstunden gefordert.
Die in der Regel an Dienstagen und Donnerstagen durchgeführten Sprechstunden
im BVBBBüro Mahlow wurden in den letzten Monaten speziell zu den
Klagevorbereitungen täglich durchgeführt. Die durchschnittliche
Besucherzahl lag hier bei 20 Besuchern je Sprech-stunde. Ca. 30 ehrenamtliche
Mitarbeiter haben seit März 2004 über 10.000 Fragebögen
von Klagewilligen ausgewertet, codiert und für die Anwaltskanzleien
aufbereitet. Zusätzlich ha-ben diese ehrenamtlichen Mitarbeiter,
die nach Erkenntnissen der Anwälte klagefähigen Be-troffenen
der BVBB Klagegemeinschaften - " Mitglieder" und "Nichtmitglieder"
geholfen, die umfangreichen Dokumente (z.B. 9-seitiger Fragebogen zur
Immobilie) auszufüllen, die die Kanzleien zur Feststellung der individuellen
Betroffenheit und zur Erarbeitung der Klage-schriften benötigten.
Zur Vorbereitung der Klagen wurden in 16 Ortsgruppen in ca. 30 Veranstaltungen
und bei drei Großveranstaltungen über 6.000 Betroffene durch
die Anwälte der Kanzleien Baumann (Würzburg), Grawert, Schöning
(Berlin) und durch fachkundige Mitglieder informiert. Zur Information
der Öffentlichkeit und der Betroffenen hat der BVBB seit 2001 17
Info-Blätter verfasst und in einer Gesamtauflage von 680.000 Exemplaren
durch ehrenamtliche Mitstreiter in die Haushalte der betroffenen Region
verteilt. Mit ca. 110 Pressemeldungen, auf 7 Presse-konferenzen, durch
unzählige Journalistengespräche und über die täglich
aktualisierte BVBB-Homepage www.bvbb-ev.de mit ihren ca.1.300 Seiten wurde
der Versuch unternommen, die Öffentlichkeit zu informieren. Die Lärmgutachter
des BVVB haben ein Computerprogramm entwickelt, mit dem es möglich
wurde, die Lärmbetroffenheit eines jeden Grundstücks zu errechnen.
Es wurden in Abstimmung mit der Schutzgemeinschaft der betroffenen Gemein-den
namhafte Gutachter (Faulenbach da Costa, Prof. Hötzl, Prof. Borkmann,
Gutachter Um-weltinstitut, PD Dr. Maschke, Prof. Augustin) zur Bewertung
des Planfeststellungsbeschlus-ses gewonnen.
Zur täglichen Feststellung der Lärmbetroffenheit in der Region
der Einflugschneise hat der BVBB seit Anfang 2003 13 eigene Lärmmessstationen
eingerichtet, die über www.dfld.de jeden Überflug zeitgleich
mit seiner Lärmentwicklung im Diagramm aufzeichnen. Die Ergeb-nisse
dieser Messungen werden mit den Modellrechnungen, die von der Planfeststellungsbe-hörde
vorgegeben sind und mit den Berechnungen der eigenen Gutachter PD Dr.
Maschke und Prof. Augustin abgeglichen (Praxis-bestätigt-Theorie-Abgleich).
Bei der Überprüfung der Klagewilligkeit konnte festgestellt
werden, dass eine große Zahl Klagewilliger in Regionen leben, die
durch den Neubau Schönefeld eine Zusatzbelastung durch Lärm
und nicht verant-wortbares Katastrophenrisiko hinnehmen müssen. Bedingt
durch die Rechtssprechung und lärmmedizinische Erkenntnisse besteht
für diese Klägergruppe (zwischen 47dBA und 50 dBA) keine ausreichende
Chance auf eine erfolgreiche Klage bzw. auf irgendeinen Schaden-ersatz.
Wegen der Klagekosten wäre es für diese Klägergruppe nicht
verantwortbar gewesen, eine Klage einzureichen. Auf diesem Wege mussten
ca. 500 Kläger zwischen Ludwigsfelde und Erkner aus dem Klageverfahren
ausscheiden. Des Weiteren schieden Betroffene aus Al-tersgründen
(über 75 Jahre) aus dem Klageverfahren aus.
Fristgerecht wurden ca. 1.450 Klagen von ca. 2.700 Klägern der Klagegemeinschaft
"Mitglie-der BVBB" und knapp 900 Klagen mit ca. 1.800 Klägern
von der Klägergemeinschaft "Nichtmitglieder BVBB" beim
Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Klagen richten sich gegen den
Standort. Hilfsweise werden Entschädigungen bzw. z. B. auch passiver
Lärm-schutz beantragt. Die Klagebegründungen wurden am 29. November
dem Gericht in ca. 800 Aktenordnern mit ca. 400.000 Seiten übergeben.
Unstrittig hat die Standortentscheidung "Schönefeld" das
umfangreichste Klageverfahren ausgelöst, dass je vor einem deutschen
Obergericht geführt wurde. Mit der EU-Kommission wurde neben der
Einreichung von Eingaben ein umfangreicher Schriftwechsel geführt.
Die Mitglieder des BVBB und private Spender haben seit 2001 für die
Auseinandersetzung gegen den rücksichtslosen Versuch der verantwortlichen
Politiker in den Parlamenten der Bundesre-gierung, dem Berliner Senat
und der Brandenburgischen Landesregierung den Flughafen in Schönefeld
zu bauen, seit 2001 über 500.000 EURO an Mitgliederbeiträgen
und Spenden aufgebracht. Diese Finanzmittel konnten Dank der ehrenamtlichen
Arbeit aller verantwortli-chen BVBB-Mitglieder zu ca. 93% für die
Kosten der Auseinandersetzung eingesetzt werden. Nachweisbare persönliche
Unkosten wurden nur in Einzelfällen erstattet. Der Schatzmeister
hatte in den Jahren seit 2001 Zehntausende von Buchungsvorgängen
zu bewältigen (Beiträge, Spenden, lfd. Geschäft).
Nur über die Arbeitsleistungen ehrenamtlicher Mitarbeiter, Spenden
und Mitgliederbeiträge ist es möglich, die Klagekosten der Kläger
in erträglichem Rahmen zu halten. Sie belaufen sich für Anwaltskosten,
mögliche Gerichtskosten, Gutachterkosten, Risikoabsicherung für
den Fall eines negativen Ausgangs des Klageverfahrens auf bis zu ca. 700
EURO für Mitglieder des BVBB und auf bis zu 1.500 EURO für Nichtmitglieder
des BVBB. Eigens zur Absiche-rung des Verfahrensrisikos hat der BVBB für
seine Mitglieder eine Klägergemeinschaft
gegründet, die sicherstellt, dass alle Kläger des BVBB im Sinne
einer Solidargemeinschaft, unabhängig vom Status ihrer Klage (Passiv
oder Aktivkläger) mit dem gleichen Kostenrisiko (200 von 700 Euro)
behaftet sind. Unabhängig vom jetzt laufenden Rechtsverfahren wird
der BVBB im nächsten Jahr verstärkt den Weg des politischen
Protestes einschlagen und die Öf-fentlichkeit aufklären, mit
welcher Ignoranz ihre Steuergelder aus den Pleitehaushalten in das sinnlose
Projekt "Schönefeld" gesteckt wurden und werden. Zu diesen
Protest undInformati-onsarbeiten gehört dann auch die Vermittlung
der Tatsache, dass es Standortalternativen gibt, die hartnäckig von
der Politik ignoriert und vertuscht werden und folglich auch in der Be-richterstattung
der Medien keinen sachgerechten Niederschlag finden. Schone heute ist
klar, dass die Bevölkerung, auch über die Grenzen der betroffenen
Bereiche hinaus, für dumm ver-kauft wird.
Das Bundesverwaltungsgericht und die vom BVBB beauftragten Kanzleien haben
sich darauf verständigt, typische Präzedenzkläger zu verhandeln.
Alle anderen Klagen werden dann als im Verfahren ruhend in der Entscheidung
wie die Präsenzkläger behandelt. Nur so, haben die Parteien
und das Gericht erkannt, ist das Verfahren bei der Gesamtklägerzahl
noch zu führen. Das Bundesverwaltungsgericht steht nämlich auch
vor dem Problem, die umfangreichste Kla-ge seiner Geschichte organisatorisch
tatsächlich noch verhandelbar zu machen. In 2005 wird der BVBB vorsorglich
Verfassungsjuristen mit dem Auftrag versehen, eine Verfassungsklage für
den Fall vorzubereiten, dass das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss
genehmigt. Ebenfalls vorsorglich werden namhafte Zivilrechtler identifiziert,
die die Angebo-te der FBS aus Auflagen des Bundesverwaltungsgerichtes
durch alle Instanzen beklagen. Die hier wiederum zu erwartende Klageflut
und ihre umfangreichen Konsequenzen, die dann aus-schließlich auf
Kosten der FBS ansteht, befindet sich noch in der Schweigespirale der
öffent-lichen und politischen Auseinandersetzung um den BBI.
Ausblick:
Seit 1998 hat der BVBB in Memoranden und Veröffentlichungen dargelegt:
der Standort "Schönefeld" ist falsch, die groß angekündigte
Privatisierung als Neuland für ein Projekt mit europäischen
Dimensionen wird scheitern! Investoren werden nicht Schlange stehen! "Schö-nefeld
wird weder 2004 noch 2006 als Großflughafen eröffnet! Letztlich
werden sich die Ko-sten (vor allem standortbedingt) auf wenigstens 5 Mrd.
EURO belaufen! Die Folgekosten für das bei Genehmigung unwirtschaftliche
Projekt werden über Jahrzehnte die öffentlichen Haushalte belasten.
Der Standort ist eine der Großkippen für militärische
Altlasten und Di-oxinkontaminierungen. Das Projekt leidet unter Großmannsucht.
Das Berliner Flughafensy-stem wäre schon lange Pleite seine bisherige
Rettung haben u.a. die Steuerzahler von Bran-denburg möglich gemacht,
ohne dass Brandenburg überhaupt einen Vorteil von seiner Gesell-schafterbeteiligung
an der BFG hatte und hat!
Der BVBB hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Planung "Schönefeld"
ein schweres Hindernis für die Länderfusion ist, die ja nun
auf den St. Nimmerleinstag verschoben ist. Zehntausende von Bürgern,
alleine in der Einflugschneise, wussten doch, dass hier Berliner Probleme,
auch am Beispiel Flughafenplanung, nur nach Brandenburg abgeschoben werden
sollten. Der BVBB hat wiederholt eine Begründung verlangt, warum
Brandenburg Hunderte von Millionen nach Berlin überweist, für
eine Flughafengesellschaft, von der das Land und-seine Bürger nichts,
aber auch gar nichts haben. Die Kapitalbeteiligung von Brandenburg am
Berliner Flughafensystem ist wohl die dümmste, die jemals von der
öffentlichen Hand einge-gangen wurde.
Jetzt legt sich der BVBB wieder fest: es wird nichts mit einem Großflughafen
in Schönefeld, weder im Jahr 2010 noch 2011, so oder so nicht! Das
seit einem Jahr immer wieder bomba-stisch angekündigte Finanzierungskonzept
wird nur mit halben Wahrheiten zögerlich das Licht der Öffentlichkeit
erblicken. Wenn das Bundesverwaltungsgericht dann mit gewaltigen kostenträchtigen
Auflagen dem Planfeststellungsbeschluss zustimmen sollte, setzt eine Prozessflut
der Betroffenen vor den Zivilgerichten ein. Sie werden die Angebote der
FBS, die sie in Auswirkung des Urteils machen muss, nicht akzeptieren
und darum den Klageweg beschreiten. Wenn das Bundesverwaltungsgericht
den Klägern Recht geben sollte, steht die Politik mit leeren Händen
da. Mit ihrer Verantwortungslosigkeit hat sie sich in eine Entschei-dungssituation
"zwischen Pest und Cholera" manövriert.
Der BVBB nimmt für sich in Anspruch, dass alles, was er bisher zum
Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt gesagt hat, ohne Abstriche eingetreten
ist. Nicht eine seiner Aussagen oder Meldungen musste revidiert oder zurückgenommen
werden. Hier liegt dann auch neben der Sachbeurteilung der Unterschied
zu der Informationspolitik, die von der FBS, den Gesellschaftern der FBS
und den politischen Parteien betrieben wird. Der BVBB bleibt dabei: die
Region und die ostdeutschen Länder müssen einen Großflughafen
bauen, der an der Entwicklung des Weltflugverkehrs partizipiert, durch
seinen Standort ein originäres Fluggastaufkommen von 20 Mio. Passagieren
sicherstellt, an das internationale Schienenverkehrsnetz angebunden ist,
gesellschaftlich akzeptiert wird und keinen Beschränkungen in Flugbetrieb
und Wachstum unterliegt. Unter diesen Prämissen und einer in den
ostdeutschen Ländern abgestimmten Flughafenpolitik ist ein Großflughafen
auch problemlos privat zu finanzieren, weil seine Wirtschaftlichkeit und
ein realistisches originäres Fluggastaufkommen plausibel sind. Der
Standort "Schönefeld" wird keiner dieser Voraussetzungen
gerecht. Er zeichnet sich lediglich durch eine politische Willkürentscheidung
aus, die sachlich nicht begründbar war, ist und bleibt.
BVBB, Mahlow, im Dezember 2004
Informationen:
www.bvbb-ev.de
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